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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(Antigen-Schnelltest)
Einwilligungserklärung zur Durchführung des Antigen-Schnelltests
Mit dem Akzeptieren der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stimme ich den folgenden Punkten zu:
1. Der Test wird nur durchgeführt, wenn keine klinischen Symptome (wie Fieber, Husten, Geschmacks- oder Geruchsstörung, Halsschmerzen, Unwohlsein oder ähnliche auf Covid-19-Infektion hinweisende übliche Symptome) vorhanden sind.
2. Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in den Nasenrachenraum eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
3. Der Antigentest ist lediglich eine Momentaufnahme. Ist der Test negativ, kann es trotzdem sein, dass Sie bereits infiziert sind, aber die Viruslast noch so gering ist, dass die Viren nicht mit dem Test nachweisbar sind (Inkubationszeit). Sollten in den kommenden Tagen klinische Covid-19-Symptome auftreten, ist umgehend der Hausarzt bzw. 116 117 zu kontaktieren. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine Covid-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Die Schnelltests haben laut Landesgesundheitsministerium ab Ergebnis eine Gültigkeit von 24 Stunden.
4. Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
5. Die Sonnen-Apotheke erhebt im Rahmen des durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 personenbezogene Daten. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden verarbeitet, gespeichert und im Falle eines positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weitergegeben.
6. Das Testergebnis wird verschlüsselt per E-Mail oder per Telefon mitgeteilt.